Förderprüfung - 95 Mio. € Förderbedarf - hat das irgendjemand geprüft?

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Was der Projektwerber selbst schreibt

Im publizierten Endbericht des Klima- und Energiefonds erklärt der Projektwerber selbst, dass für die Umsetzung öffentliche Fördermittel von rund 95 Mio. € erforderlich sind — bei Gesamtkosten von rund 279 Mio. €. Als Förderquellen werden Innovationsfonds, Elena und der Klima- und Energiefonds genannt.

Quelle: Klimafonds-Endbericht C237514, Seite 2 und 5

Was die technische Grundlage dieser Förderanträge ist

Alle Förderanträge stützen sich auf dieselbe parteibeauftragte Machbarkeitsstudie — das ist kein unabhängiges Gutachten, sondern eine vom Projektwerber in Auftrag gegebene Studie. Diese Studie:

  • benennt das Risiko einer Grundwassererwärmung an drei Stellen — und lässt es unbeantwortet[Beilage 7, S. 73, 110, 122]
  • verwendet thermophysikalische Parameter aus Normtabellen — keine Messungen am Standort[Beilage 5, S. 21]
  • wurde drei Monate vor dem geologischen Gutachten fertiggestellt — konnte dessen Ergebnisse daher nicht einbeziehen[Beilage 7: 12.02.2024 / Beilage 5: Mai 2024]
  • hat Seiten 1–36 nicht in den Einreichunterlagen: die vorhandene Datei beginnt auf Seite 37[Beilage 7]

Was nach der EU-Förderabsage bleibt

− 26 Mio. €Im Jänner 2026 hat die EU dem Projekt eine Bauförderung von 26 Mio. € abgesagt. Laut Medienberichten haben die Projektwerber selbst eingeräumt, dass ohne Förderung in der Größenordnung von rund 30 % des Investitionsvolumens eine Umsetzung nicht möglich sei.

Quellen: Kainachtal.at, 20.01.2026 · Kleine Zeitung, 12.11.2025

Unsere Frage — an Klima- und Energiefonds, Innovationsfonds, Elena, KPC und EU:

Welche Förderstelle hat die technische Qualität der Simulationsstudie vor der Förderzusage durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen — und liegt das Ergebnis dieser Prüfung öffentlich vor? 

Keine UVP — trotz industriellem Maßstab

Für das industrielle Heizkraftwerk Weitendorf wurde mit Bescheid vom 20.09.2024 festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Das Bundesverwaltungsgericht wies alle dagegen eingebrachten Beschwerden mit Erkenntnis vom 23.01.2026 ab.

Das bedeutet: Ein Projekt dieser Größenordnung durchläuft keine umfassende Prüfung seiner Umweltauswirkungen — obwohl:

        1.500.000 m³ Heißwasser (bis 95°C) ohne technische Abdichtung im Grundwasserbereich geplant sind [Beilage 1, S. 18; Beilage 5, S. 14–16]

        49,5 MW Biomassefeuerung (3 Kessel à 16.500 kW) betrieben werden sollen [Beilage 1, S. 14]

        ca. 62 ha landwirtschaftliche Nutzfläche für Solarkollektoren verbraucht werden [Beilage 1]

        kein einziges Vergleichsprojekt in dieser Größenordnung weltweit existiert [BVwG W127 2301371-1, S. 14]

        die eigene Simulationsstudie die Grundwasserwärmung dreifach als ungelöste Frage markiert [Beilage 7, S. 73, 110, 122]

Quellen: Feststellungsbescheid ABT13-235761/2024-37 (20.09.2024); BVwG W127 2301371-1/44E (23.01.2026). Außerordentliche Revision beim VwGH ist anhängig.

 

Öffentliche Fördermittel: Was bewilligt wurde

Parallel zum laufenden Genehmigungsverfahren — und noch vor einer einzigen rechtskräftigen materiellen Genehmigung — wurden dem Projekt erhebliche öffentliche Fördermittel in Aussicht gestellt:

Fördergeber

Betrag

Status

Quelle

Klima- und Energiefonds (KPC)

~ € 12 Mio.

bewilligt

[intern bekannt]

EU-Förderung (LIFE o.ä.)

€ 26 Mio.

abgesagt

[Kleine Zeitung, 12.11.2025]

Benötigtes Gesamtfördervolumen (lt. Projektwerber)

~ € 81 Mio. (~30 %)

Eigenaussage

[Kleine Zeitung, 12.11.2025]

 

Ein auffälliger Widerspruch: Die Projektwerber bezeichneten die abgesagte EU-Förderung von 26 Mio. Euro öffentlich als bloßes „Add-On“ — also als für das Projekt nicht notwendig. Gleichzeitig räumten sie im selben Bericht ein, dass eine Projektumsetzung ohne Förderungen (ca. 30 % der Gesamtkosten) nicht möglich ist. Das entspricht einem benötigten Fördervolumen von ca. 81 Mio. Euro. [Kleine Zeitung, 12.11.2025]

 

Das Fazit: Öffentliches Steuergeld wurde für ein Projekt bewilligt, das bisher keine einzige rechtskräftige Genehmigung besitzt, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen hat, auf offene technische Fragen — insbesondere zur Trinkwassersicherheit — bis heute keine Antworten geliefert hat, und für das es weltweit kein Vergleichsprojekt gibt.

Der Verein „Rettet das Kainachtal“ wird etwaige zukünftige Förderungszusagen aus öffentlicher Hand aktiv hinterfragen.

Quellen & Belege:

        Feststellungsbescheid ABT13-235761/2024-37, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 20.09.2024

        BVwG Erkenntnis W127 2301371-1/44E, 23.01.2026

        Kleine Zeitung, 12.11.2025 (EU-Förderabsage und Förderquote lt. Projektwerber)

        kainachtal.at, News-Beitrag 20.01.2026 (Robert Ranftl): EU-Förderabsage

        Einreichunterlagen Beilage 1 (Projektbeschreibung), Beilage 5 (Geol.-hydrol. Bericht, Mai 2024), Beilage 7 (Simulationsstudie AEE INTEC, 12.02.2024)

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