Fragenkatalog zum industriellen Heizkraftwerk Weitendorf

Link zum offenen Brief: Offener Brief
Link zur Förderprüfung: Förderprüfung

Veröffentlicht: 23. April 2026 | Verein „Rettet das Kainachtal“

Kontext: Dieser Fragenkatalog wurde gemeinsam mit dem Offenen Brief am 23. April 2026 eingeschrieben an die Wärmespeicher Weitendorf GmbH (WWG), die BWE Energieservice GmbH und die Ecker Eckhofen Energie GmbH versandt – und gleichzeitig der Presse sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Er enthält 36 nummerierte Fragen und eine Feststellung, alle mit Quellenangaben aus den eigenen Einreichungsunterlagen der Projektwerber. Eine schriftliche Antwort wurde bis zum 5. Mai 2026 erwartet.

 

Betreff: Projekt „Sonnenspeicher Süd“ – Offene Fragen, Mängel in den Unterlagen und grundsätzliche Einwände

In Ihrem als „Sonnenspeicher Süd“ bezeichneten Projekt geht es um ein Vorhaben, das unseren Lebensraum, unser Trinkwasser und das Landschaftsbild dauerhaft verändern würde – und das auf Basis von Unterlagen, die – wie wir im Folgenden belegen – unvollständig und in Teilen widersprüchlich sind.

Als Verein, der sich für den Erhalt des unteren Kainachtales einsetzt, sehen wir uns daher verpflichtet, folgende Punkte öffentlich anzusprechen:

1. Geheimniskrämerei statt Fakten: 36 fehlende Seiten in der Simulationsstudie

Die eingereichte Beilage 7 – Speicher-Simulationsstudie beginnt erst mit Seite 37; die Seiten 1–36 fehlen. Die Simulationsstudie ist damit unvollständig. [Beilage 7, Seitennummern in der Fußzeile]

In technischen Simulationsstudien stehen am Anfang üblicherweise die entscheidenden Annahmen: Geometrie, Materialparameter, Validierung des Simulationsmodells, Randbedingungen, Methodik, Lastprofile, Basis-Parametertabelle usw. Ohne diese Seiten ist die Nachvollziehbarkeit der gesamten Simulation nicht gewährleistet.

Wir haben bereits mehrfach – mündlich und schriftlich – gefordert, dass diese fehlenden Seiten nachgereicht werden, leider ohne Erfolg.

Wir fragen: Warum wurden die Seiten 1–36 der Simulationsstudie von AEE INTEC – die nach eigener interner Nummerierung [„MSG Weitendorf | 12.02.2024 | 37“] eindeutig existieren – nicht in die Einreichungsunterlagen aufgenommen? Und wann werden diese Seiten, inklusive vollständiger Speichergeometrie, Basis-Parametertabelle, Klimadaten, Lastprofilen und Modellvalidierung, als lesbare und vollständige Fassung nachgereicht?

2. „Erweiterte Ergebnisse“ – wo ist dann die Hauptstudie?

Der Untertitel „Erweiterte Ergebnisse“ [Beilage 7, PDF-Seite 3] setzt begrifflich eine Hauptstudie voraus. Die logische Schlussfolgerung: Es gibt eine Hauptstudie – und was dem Feststellungsverfahren vorgelegt wurde, ist deren Erweiterung. Sie findet sich in keiner der acht Beilagen.

Wir fragen: Was ist der vollständige Titel und Inhalt der Hauptstudie, zu der „Erweiterte Ergebnisse“ [Beilage 7, PDF-Seite 3] angefertigt wurden – und warum wurde diese Hauptstudie nicht als Teil der Einreichungsunterlagen vorgelegt?

3. „Machbarkeitsstudie“ – das Dokument selbst benennt seinen Status

Der Auftragskontext auf dem Deckblatt lautet ausdrücklich: „Machbarkeitsstudie Solare Großanlagen“ [Beilage 7, PDF-Seite 3]. Eine Machbarkeitsstudie steht vor der Entscheidung, ob ein Projekt realisiert werden soll. Sie ist kein Nachweis, dass ein Projekt sicher und umweltverträglich ist.

Wir fragen: Wie vereinbart sich die Selbstbezeichnung der Simulationsstudie als Teil einer „Machbarkeitsstudie“ [Beilage 7, PDF-Seite 3] mit ihrer Verwendung als technische Grundlage für ein UVP-Feststellungsverfahren – und liegt eine von der Machbarkeitsstudie unabhängige, eigenständige Umweltverträglichkeitsabschätzung für den Grundwasserкörper vor?

4. Die einzige rechnerische Planungsunterlage ist eine Machbarkeitsstudie des Auftragnehmers – kein unabhängiges Gutachten

Erstens: Eine Machbarkeitsstudie ist kein Gutachten. Sie ist kein unabhängiges Sachverständigengutachten, das Umweltauswirkungen neutral bewertet.

Zweitens: „Erweiterte Ergebnisse“ setzt eine Basisstudie voraus – die in den Einreichunterlagen fehlt. Diese Basisstudie war weder für die Behörde noch für die Parteien des Verfahrens einsehbar.

Wir fragen: Warum wurde für ein Vorhaben mit einer beantragten Speicherkapazität von 1,5 Millionen m³ [Beilage 1, Seite 18] und unmittelbarer Nähe zum Trinkwasseraquifer der Kainach kein unabhängiges hydrogeologisches und thermodynamisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben?

5. „16,075 Mio. € Projektentwicklungsförderung“ — auf Basis einer Studie, die ihre eigene Kernfrage offen lässt

Aus der öffentlichen Projektdatenbank des Klima- und Energiefonds sind für das Projekt folgende Förderungen dokumentiert (Quelle: Projektdatenbank Klima- und Energiefonds, abgerufen April 2026):

Jahresprogramm

Förderprogramm

Projektnummer

Beschlussdatum

Fördersumme

2023

Speichertechnologien

K23SAOK564229

08.08.2024

4.000.000 €

2024

Energiespeicher

K24SPOK627684

10.07.2025

12.000.000 €

2024

Green Finance

K24GFOK623215

08.05.2025

75.000 €

Summe

 

 

 

16.075.000 €

Derselbe Klima- und Energiefonds hat zuvor die Machbarkeitsstudie mit 97.484 € finanziert — erstellt von AEE INTEC, demselben Institut, das Beilage 7 verfasst hat (Klimafonds-Endbericht C237514). Im selben Endbericht hält AEE INTEC ausdrücklich fest, dass eine Grundwassersimulation vorgesehen war — aber „nicht Teil dieser Machbarkeitsstudie ist“ (Klimafonds-Endbericht C237514, Seite 3). Diese Simulation findet sich in keiner der acht Beilagen.

Wir fragen: Wurden dem Klima- und Energiefonds bei der Antragstellung die folgenden vier dokumentierten Mängel offengelegt:

      dass die Seiten 1–36 der Simulationsstudie in den Einreichunterlagen fehlen [Beilage 7, erste vorhandene Seite: 37]

      dass die thermophysikalischen Parameter aus Normtabellen, nicht aus Standortmessungen stammen [Beilage 5, Seite 21]

      dass die Simulation drei Monate vor dem geologischen Gutachten fertiggestellt wurde [Beilage 7: 12.02.2024 / Beilage 5: Mai 2024]

      und dass die Grundwassersimulation laut eigenem Endbericht nicht Teil der Machbarkeitsstudie war (Klimafonds-Endbericht C237514, Seite 3)?

6. Keine Modellvalidierung in den eingereichten Unterlagen: Ein Gutachten ohne Gütezeichen

In der gesamten eingereichten Simulationsstudie (Seiten 37–122) findet sich kein einziger Abschnitt, der eine Modellvalidierung dokumentiert.

Wir fragen: Wurde das verwendete Simulationsmodell an Messdaten eines real betriebenen, vergleichbaren saisonalen Wärme-Großspeichers kalibriert und validiert – und wenn ja: wo sind diese Validierungsdaten dokumentiert?

7. Simulationsstudie basiert auf theoretischen Wunschzahlen statt auf geologischer Realität

Die Simulationsstudie wurde fertiggestellt am 12.02.2024 [Beilage 7, PDF-Seite 3], der geologisch-hydrogeologische Bericht erst im Mai 2024 [Beilage 5, PDF-Seite 3] – drei Monate später. Die Simulation hat sämtliche 20-Jahres-Prognosen erstellt, bevor der Untergrund des geplanten Standorts geologisch-hydrogeologisch untersucht war.

Wir fragen: Wurde die Simulationsstudie nach Fertigstellung des geologisch-hydrogeologischen Berichts (Mai 2024) mit den tatsächlichen Standortdaten neu berechnet oder zumindest einer Sensitivitätsanalyse unterzogen? Falls ja: Wo ist diese Neuberechnung dokumentiert?

8. Grundwasserdaten aus Januar 2024: Die Simulation vom 12.02.2024 enthält keinen Nachweis ihrer Einarbeitung

Der Geologiebericht weist eine Grundwasserspiegelmessung vom 17.01.2024 aus [Beilage 5, PDF-Seite 18], wurde aber erst im Mai 2024 fertiggestellt – drei Monate nach der Simulation. In keiner der sechs Teildateien der Simulationsstudie findet sich eine Quellenangabe, die belegt, welche Grundwasserdaten als Randbedingung verwendet wurden.

Wir fragen: Welche Grundwasserdaten – konkret: welcher Grundwasserstand, welche Fließrichtung, welche Aquifermächtigkeit – wurden als Randbedingung in die Simulationsstudie vom 12.02.2024 eingespeist, aus welcher Quelle stammten diese Daten, und wo ist diese Datengrundlage in den eingereichten Unterlagen dokumentiert?

9. Der Zirkelschluss: Simulation begründet Projekt, Geologie soll Simulation stützen

Die Chronologie offenbart einen methodischen Zirkelschluss:

      Schritt 1: Die Simulation [Februar 2024] prognostiziert Speichereffizienz und Umweltauswirkungen auf Basis angenommener Untergrundparameter.

      Schritt 2: Die Simulation kommt zum Schluss: „Grundwasser-Erwärmung!?“ [Beilage 7, PDF-Seite 78 = Seitennummer 110] – das Problem wird erkannt, aber nicht beantwortet.

      Schritt 3: Der Geologiebericht [Mai 2024] enthält keine thermische Beurteilung, keine Bewertung der Grundwassererwärmungsrisiken.

      Schritt 4: Beide Berichte werden gemeinsam zur Einreichung vorgelegt, ohne erkennbare Rückkopplung zwischen ihnen.

Wir fragen: Wo in den Einreichunterlagen findet sich der Nachweis, dass die Simulationsergebnisse vom 12.02.2024 nach Vorliegen des Geologiebefunds vom Mai 2024 mit den tatsächlichen Standortdaten abgeglichen wurden?

10. Simulationszeitraum 20 Jahre – exakt die geplante Betriebsdauer

„Simulationszeitraum: 20 a“ [Beilage 7, PDF-Seite 33 = Seitennummer 65]. Eine Anlage, die 20 Jahre lang bis zu 82 °C in den Untergrund einträgt [Beilage 7, PDF-Seite 78 = Seitennummer 110], hat einen thermischen Nachlaufeffekt, der weit über die Betriebsdauer hinausgehen kann. Dieser Nachlauf wurde nicht simuliert.

Wir fragen: Warum entspricht der Simulationszeitraum exakt der geplanten Betriebsdauer – und liegt eine Prognose des thermischen Nachlaufeffekts im Grundwasserleiter für die Zeit nach dem Betriebsende vor?

11. Der Weitendorfer Basalt ist ein Kluftgestein mit Hohlräumen – die Simulation behandelt ihn als dichten Festkörper

Aus den eigenen Einreichungsunterlagen: „Das Gestein des Steinbruches Weitendorf ist ein basaltisches Gestein, ein sogenannter Shoshonit… Eine hydrothermale Nachphase lieferte nachträglich Minerale, die sich in den Blasenhohlräumen und Klüften des Shoshonites bildeten.“ [Beilage 2, PDF-Seite 61] – das ist die Selbstbeschreibung des Steinbruchbetreibers aus dem Jahr 2002.

Wir fragen: Wurde bei der Erstellung der Simulationsstudie (12.02.2024) die in Beilage 2 bereits seit 2002 dokumentierte Kluft- und Hohlraumstruktur des Weitendorfer Shoshonit-Basalts berücksichtigt – und wenn nicht: auf welcher fachlichen Grundlage wurde entschieden, den zerklüfteten Kluftbasalt als thermisch homogenes, hydraulisch dichtes Kontinuum zu modellieren?

12. Keine einzige standortspezifische Wärmeleitmessung: alle Prognosen beruhen auf Tabellenwerten

Die gesamte 20-Jahres-Simulation beruht auf thermophysikalischen Kennwerten aus der Normtabelle [VDI 4640] [Beilage 5, PDF-Seite 23, Seitennummer 21]. Obwohl drei Bohrkerne (A, B, C) physisch vorliegen [Beilage 5, PDF-Seite 17, Seitennummer 15], wurde an diesen Kernen keine einzige standortspezifische thermische Messung durchgeführt.

Wir fragen: Warum wurden die thermischen Leitfähigkeiten (λ) und Wärmekapazitäten (c) nicht durch Laboranalysen an den vorliegenden Bohrkernen A/B/C und/oder durch einen Thermal Response Test bestimmt?

13. Die Aquifermächtigkeit ist „stark schwankend“ – die Simulation nimmt sie als konstant an

„Die Mächtigkeit des Grundwasserleiters ist stark schwankend und verjüngt sich im Nahbereich des Steinbruchs stark.“ [Beilage 5, S. 16]. In der Simulation wird der Untergrund als lateral homogenes Kontinuum modelliert – ohne diese räumliche Variabilität.

Wir fragen: Wie wurde die stark wechselnde Aquifermächtigkeit in der Wärmesimulation berücksichtigt?

14. Drei Bohrungen auf 7 ha: Erkundungsdichte unzureichend für ein Bauwerk dieser Größe

Die gesamte geologisch-hydrogeologische Erkundung beruht auf drei Kernbohrungen aus dem Jahr 2023 [Beilage 5, PDF-Seite 5 – Seitennummer 3] für ca. 7 ha – eine Bohrung pro ca. 2,3 ha. Auf dieser Basis soll ein Wärmespeicher mit 1,5 Millionen m³ Füllkapazität [Beilage 1, Seite 18] in einem geologisch heterogenen Untergrund errichtet werden.

Wir fragen: Auf welcher Grundlage wird eine Erkundungsdichte von drei Kernbohrungen auf 7 ha als ausreichend für die Planung eines 1,5-Millionen-m³-Wärmespeichers in einem geologisch heterogenen Kluftgestein über einem genutzten Trinkwasseraquifer erachtet?

15. Grundwassererwärmung: Die offene Frage mit Rufzeichen

Die Einreichunterlagen selbst setzen das Fragezeichen: „Grundwasser-Erwärmung!?“ [Beilage 7, PDF-Seite 78 – Seitennummer 110]. Konkret: ohne ausreichende Dämmung kann die Untergrundtemperatur in 1 m Abstand vom Speicher im 10. Betriebsjahr auf bis zu 82 °C ansteigen. Der Kainachaquifer liegt mit Flurabständen von im Mittel 2 bis 4 m unmittelbar in Reichweite [Beilage 5, PDF-Seite 18 – Seitennummer 16].

Wir fragen: Auf welcher Grundlage wird ausgeschlossen, dass die Wärmefahne von bis zu 82 °C in 1 m Abstand vom Speicherrand in den Kainachaquifer einträgt – und wer haftet für Hausbrunnen-Schäden der Anrainer?

16. Direkter Grundwasserkontakt mit Hochtemperaturwasser – Simulation selbst zeigt Zweifel

Kein technisches Dichtsystem ist geplant – weder Folie noch Beton- noch Tonabdichtung. AEE INTEC benennt „Grundwasser-Erwärmung!?“ [Beilage 7, PDF-Seite 78 und PDF-Seite 90] als offenen Punkt. Bei fehlender Dämmung werden bis zu 82 °C in 1 m Abstand erreicht.

Wir fragen: Auf welcher Grundlage wird behauptet, dass „keine besonderen Abdichtungsmaßnahmen erforderlich“ sind [Beilage 1, Seite 18], wenn die projekteigene Simulationsstudie die Frage der Grundwasserwärmung selbst offen lässt?

17. Strömender Aquifer, Kluftbahnen, kein Transportmodell: Die Simulation ignoriert die eigene Geologie

Der Geologiebericht dokumentiert einen aktiv strömenden Aquifer, der direkt in den Steinbruch entwässert [Beilage 5, PDF-Seite 18 = Seitennr. 16]. Die Simulation modelliert denselben Untergrund als statisches, homogenes Kontinuum ohne Grundwasserströmung und ohne Kluftstruktur.

Wir fragen: Warum wurde kein quantitatives Grundwasserströmungs- und Wärmetransportmodell erstellt, das die konvektive Wärmeausbreitung im Abstrom des Speichers über 20 Jahre prognostiziert?

18. „Keine Beeinflussung des Grundwassers“ – durch keine Berechnung belegt

Zitat Vorbericht: „Auswirkungen auf das Grundwasser: keine qualitative und quantitative Beeinflussung des Grundwasserkörpers gegeben, da der geplante Wasserspiegel im Speicher mind. 1 m unter dem Grundwasserstauer liegt.“ [Beilage 1, Seite 18]

Diese zentrale Schutzbehauptung beruht auf einer einzigen geometrischen Annahme. Der Vermerk „Grundwasser-Erwärmung!?“ erscheint in der Simulationsstudie dreimal, jeweils auf Schlussfolgerungsseiten [Beilage 7, S. 73, S. 110 und S. 122].

Wir fragen: Auf welcher fachlichen und rechnerischen Grundlage beruht die Aussage „keine qualitative und quantitative Beeinflussung des Grundwasserkörpers“ [Beilage 1, Seite 18], wenn die eigene Simulationsstudie dieselbe Frage an drei Stellen ihrer Schlussfolgerungen mit „Grundwasser-Erwärmung!?“ offen lässt?

19. „Geologisch dicht“ vs. drei belegte Fakten aus denselben Unterlagen: ein innerer Widerspruch

Die Schutzbehauptung „der Steinbruch geologisch dicht ist“ [Beilage 1, Seite 18] steht in direktem Widerspruch zu drei Fakten:

      Fakt 1: Der Weitendorfer Basalt ist ein Shoshonit mit dokumentierten „Blasenhohlräumen und Klüften“ [Beilage 2, PDF-Seite 61].

      Fakt 2: „der Kainachaquifer entwässert direkt in den Steinbruch und von dort wird das Wasser in die Kainach gepumpt“ [Beilage 5, PDF-Seite 18 = Seitennummer 16].

      Fakt 3: An der Steinbruchsohle stehen neogene fossilführende Tonmergel an – quellfähig bei Wärmeeintrag [Beilage 5, PDF-Seite 16 = Seitennummer 14].

Wir fragen: Auf welcher Grundlage wird der Steinbruch als „geologisch dicht“ qualifiziert [Beilage 1, Seite 18], wenn Klüfte und Hohlräume [Beilage 2, PDF-Seite 61], aktive Aquifer-Entwässerung [Beilage 5, PDF-Seite 18] und quellfähiger Tonmergel [Beilage 5, PDF-Seite 16] dokumentiert sind?

20. Keine wasserrechtlichen Temperaturgrenzwerte definiert: Verstoß wäre nicht feststellbar

In keiner der acht Beilagen wird ein wasserrechtlicher Temperaturgrenzwert für das Grundwasser im Abstrom des Speichers genannt, beantragt oder vereinbart. Ohne definierte Grenzwerte, ohne festgelegte Messstellen und ohne benannte Überwachungszuständigkeit ist eine Kontrolle des Betriebs strukturell nicht möglich.

Wir fragen: Welche wasserrechtlich verbindlichen Temperaturgrenzwerte gelten für das Grundwasser im Abstrom des Speichers – in welchem Abstand werden Temperaturmessstellen dauerhaft betrieben, wer ist für die Überwachung zuständig, und wer haftet bei Überschreitung?

21. Weltgrößter ungedichteter Steinbruch-Wärmespeicher

Das Projekt ist nicht nur der größte Wärmespeicher der Welt – es ist der größte ungedichtete Steinbruch-Wärmespeicher der Welt mit direktem Grundwasserkontakt. Die Einreichunterlagen zitieren keinen einzigen verifizierten Betriebsnachweis für einen vergleichbaren Speichertyp.

Wir fragen: Welche real betriebenen und verifizierten Referenzprojekte existieren weltweit für diesen Speichertyp? Und wenn es keine solchen Referenzprojekte gibt: auf welcher empirischen Grundlage beruht die Aussage „keine besonderen Abdichtungsmaßnahmen erforderlich“ [Beilage 1, Seite 18]?

22. Weltgrößtes Experiment ohne Referenzprojekt – wir wollen kein Experiment im Kainachtal

Das Projekt bezeichnet sich selbst als „weltgrößten saisonalen Wärmespeicher“ [Beilage 7, Deckblatt]. Was stattdessen vorliegt, ist eine parteibeauftragte Machbarkeitsstudie ohne Validierung, ohne Referenzprojekt, die die Grundwasserfrage dreifach offen lässt [Beilage 7, S. 73, 110, 122].

Der Kainachaquifer ist als Trinkwasserressource ausgewiesen [Beilage 5, Seite 3]. Ein Schaden an dieser Ressource wäre irreversibel.

Wir fragen: Welches vergleichbare Projekt in dieser Größenordnung hat bisher funktioniert, und wo sind die Langzeit-Messdaten?

23. Sonnenenergie hat den geringsten Anteil

Das Projekt trägt den Namen „Sonnenspeicher Süd“. Der jährliche Wärmeertrag ausschließlich des thermischen Solarkollektorfeldes ist in keiner der acht Beilagen ausgewiesen. Sonnenenergie ist die kleinste und einzige nicht garantierte der drei Energiequellen – und zugleich das namensgebende Element des Projekts.

Wir fragen: Wie hoch ist der jährliche Wärmeertrag ausschließlich des thermischen Solarkollektorfeldes in MWh – ohne Wärmepumpen, ohne Biomasse – und warum wird diese Zahl in keiner der acht Beilagen ausgewiesen?

24. Biomasse deckt die vertragsgesicherte Grundlast rechnerisch nahezu alleine

Thermische Abgabeleistung Biomassekessel: 42 MWth [Beilage 1, Seite 14] × 3.500 Volllaststunden [Beilage 1, Seite 31] = 147.000 MWh/Jahr = 98 % der vertragsgesicherten Grundlast von 150.000 MWh/Jahr [Beilage 1, Seite 31]. Für den Solaranteil ist keine vertraglich gesicherte Mindestmenge in keiner Beilage ausgewiesen.

Wir fragen: Wenn der Biomassekessel die vertragsgesicherte Grundlast zu 98 % rechnerisch alleine decken kann – welche vertragliche Lieferverpflichtung tragen Solar und Wärmepumpen? Wurden Förderungen beantragt oder erhalten, die an den Anteil von Solarenergie als primärer Wärmequelle geknüpft sind?

25. Die Wärmepumpen sind die größte Leistungskomponente – ihr Strombedarf übersteigt die geplante PV-Anlage bei weitem

Die Wärmepumpen mit 60 MWth [Beilage 1, Seite 15] sind die leistungsstärkste thermische Einzelkomponente. Den Strom soll eine PV-Anlage mit rd. 10 MWpeak [Beilage 1, Seite 23] liefern – ausdrücklich „zur Eigenversorgung“, nicht zur vollständigen Deckung. Der überwiegende Teil des Wärmepumpenstroms stammt aus dem öffentlichen Netz; dessen Herkunft wird in keiner der acht Beilagen ausgewiesen.

Wir fragen: Wie hoch ist der jährliche Strombezug der Wärmepumpen aus dem öffentlichen Netz in MWh – und welchen Anteil daran deckt die geplante PV-Anlage tatsächlich ab?

26. Das „verlorene“ erste Betriebsjahr: wer trägt den Energiefehlbetrag?

Die Simulation belegt: „Die Entladeenergie entspricht im ersten Jahr nur rund 40 % der Beladeenergie“ [Beilage 7, PDF Seite 41 – Seitennummer 73]. Diese Kosten trägt letztendlich entweder die Öffentlichkeit oder der Fernwärmekunde.

Wir fragen: Welche vertragliche Regelung existiert mit dem Fernwärmeabnehmer (Energie Graz) für das erste Betriebsjahr, in dem laut eigener Simulation nur ca. 40 % der Nennleistung geliefert werden kann – und wer kompensiert die Differenz?

27. Verkehrsgutachten enthält keine Bauphase-Analyse für den Speicherbau

Das Verkehrsgutachten [Beilage 3] beschränkt sich auf einen Vergleich zwischen bisherigem Steinbruch-LKW-Verkehr und künftigem Biomasse-Anlieferungsverkehr. Es fehlt jede Analyse des Baustellenverkehrs: kein Wort über LKW-Fahrten für Baustoffe, Maschinen oder die Entsorgung des 350.000 m³-Aushubs [Beilage 1, Seite 18].

Wir fragen: Warum enthält das Verkehrsgutachten keine separate Analyse des Baustellenverkehrs für Errichtung, Aushub und Materialanlieferung des Wärmespeichers – und wann wird diese nachgereicht?

28. Verkehrsgutachten beruht auf einer einzigen Messwoche im April

"Verkehrsmessungen vom 2. April 2024 – 9. April 2024" [Beilage 3, PDF-Seite 3 – Seitennummer 1]. Die gesamte Verkehrsbeurteilung stützt sich auf eine einzige Messwoche im Frühjahr. Das Projekt benötigt laut eigenen Unterlagen 3.125 LKW-Fahrten pro Jahr für die Biomasse-Anlieferung [Beilage 1, Seite 31]. Der Abtransport von rd. 350.000 m³ Aushub [Beilage 1, Seite 18] übersteigt den späteren Betriebsverkehr um ein Vielfaches – wurde aber nicht erhoben.

Wir fragen: Warum wurde die Verkehrserhebung auf eine einzige Woche im April beschränkt – und entspricht eine einwöchige Stichprobenmessung dem Stand der Technik für ein Verkehrsgutachten dieser Größenordnung?

29. Naturdenkmal im Baufeld: gesetzlicher Schutz vs. Projektinteresse

„Ein Teilbereich der Steinbruchsohle (3.531,64 m²) ist als Naturdenkmal (schutzwürdiges Gebiet Kategorie A – besonderes Schutzgebiet gemäß Anhang 2 UVP-G) ausgewiesen.“ [Beilage 1, Seite 17] Das Projekt baut auf und unmittelbar neben diesem geschützten Areal.

Wir fragen: Liegt eine rechtskräftige, ausdrückliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde für jeden Eingriff in den Naturdenkmalbereich vor – und wenn ja, unter welchen Auflagen?

30. Keine Wirtschaftlichkeitsrechnung öffentlich zugänglich

In den gesamten Einreichunterlagen (8 Beilagen + Vorbericht) findet sich keine öffentlich einsehbare Wirtschaftlichkeitsrechnung, kein Investitionskostenplan, keine Berechnung der Wärmegestehungskosten und keine Darstellung öffentlicher Förderungen.

Wir fragen: Liegt eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung inklusive Investitionskosten, Betriebskosten, Wärmegestehungskosten und allfälliger Förderungen vor – und warum ist diese nicht Teil der öffentlichen Einreichunterlagen?

31. Ascheentsorgung, Bergbaubewilligung und Feinstaub: drei ungeklärte Betriebsfragen

In keiner der acht Beilagen findet sich eine Angabe zum jährlichen Ascheanfall der drei Biomassekessel. Bei 49,5 MW Feuerungsleistung und ~250.000 m³ Hackgut/Jahr [Beilage 1, Seite 31] ist der Ascheanfall erheblich. Für die Umnutzung des Steinbruchs zum Wärmespeicher ist in den Einreichungsunterlagen keine eigenständige Genehmigung dokumentiert. Der Standort liegt im ausgewiesenen Feinstaub-Sanierungsgebiet (Kategorie D).

Wir fragen: Wie viel Rostasche und Flugasche fällt jährlich an – und wo ist der Entsorgungsweg dokumentiert? Liegt eine eigenständige Genehmigung für die Umnutzung des Steinbruchs vor? Wie wurden die Feinstaub-Auswirkungen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet bewertet?

32. Schwimmbeton auf 90 °C Heißwasser: statische und thermische Eignung nicht nachgewiesen

Die Abdeckung des Speichers soll mit Schwimmbeton erfolgen [W127 2301371-1, S. 14]. Wärmedehnung, Dampfdruckverhältnisse an der Unterseite, Langzeitstabilität der Betonkonstruktion bei zyklischen Temperaturschwankungen über 20 Jahre – diese Fragen sind in keiner der acht Beilagen thematisiert.

Wir fragen: Liegt eine statische und thermische Berechnung für die Schwimmbeton-Abdeckung bei Betriebstemperaturen von bis zu 90 °C und über einen 20-jährigen Betriebszeitraum vor – und in welcher Beilage ist diese dokumentiert?

33. „95 Mio. € Förderbedarf“ — welche Förderstelle hat die technische Basis geprüft?

Im publizierten Endbericht des Klima- und Energiefonds erklärt der Projektwerber: „Die Einrichtungskosten in Höhe von rd. 279.000.000 EUR können ohne öffentliche Fördermittel nicht getragen werden. Um dieses Projekt realisieren zu können, sind Fördermittel iHv rd. 95 Mio. € erforderlich.“ (Klimafonds-Endbericht C237514, Seite 2). Die EU hat dem Projekt im Jänner 2026 eine Bauförderung von 26 Mio. € abgesagt.

Wir fragen: Welche der genannten Förderstellen — Klima- und Energiefonds, Innovationsfonds, Elena, KPC, EU — hat die technische Qualität der Simulationsstudie vor der Förderzusage durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen — und liegt das Ergebnis dieser Prüfung öffentlich vor?

34. Förderanträge und Projektdarstellung: Wurden Fördergeber vollständig und korrekt informiert?

Das Projekt firmiert als solar dominiertes Vorhaben. Die eigenen Einreichungsunterlagen belegen: rein solar kein Wert in MWh ausgewiesen; Biomasse deckt 98 % der Grundlast [Beilage 1, Seite 14 und Seite 31]; keine vertraglich gesicherte Solarliefermenge; parteibeauftragte Machbarkeitsstudie ohne Validierung.

Wir fragen: Wurden den zuständigen Fördergebern auf EU-, Bundes- und Landesebene bei der Antragstellung die tatsächliche Energiequellenstruktur vollständig und korrekt dargestellt?

35. GmbH-Haftungsbegrenzung und fehlende Versicherungspflicht: Förderungen fließen in die Gesellschaft – Schadensrisiko verbleibt bei der Öffentlichkeit

Das Projekt wird von Gesellschaften mit beschränkter Haftung errichtet und betrieben. Bei einem Schadensfall – Kontamination eines Trinkwasseraquifers, Sanierung eines 1,5-Millionen-Kubikmeter-Speicherkörpers – wäre das Stammkapital einer projektspezifischen GmbH in aller Regel nicht ausreichend.

Wir fragen: Welches Gesellschaftsvermögen steht den errichtenden und betreibenden GmbHs zur Verfügung – und durch welche Instrumente ist sichergestellt, dass im Schadensfall die vollen Sanierungs- und Folgekosten gedeckt werden können? Besteht eine Umwelthaftpflichtversicherung – und wenn ja: in welcher Höhe, für welche Schadensräume, und seit wann?

36. Dieser Brief begründet nachweisliche Kenntnis

Mit diesem Brief sind den verantwortlichen Geschäftsführern die in den eigenen Einreichungsunterlagen dokumentierten, ungelösten Risiken – insbesondere die dreifach offene Frage der Grundwasserwärmung [Beilage 7, PDF-Seite 73, 110, 122] – förmlich und nachweislich zur Kenntnis gebracht.

Die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen entbindet Geschäftsführer nicht von der persönlichen Haftung bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln (§ 25 GmbHG).

Wir stellen daher fest: Die Geschäftsführer der Wärmespeicher Weitendorf GmbH, der BWE Energieservice GmbH und der Ecker Eckhofen Energie GmbH haben mit Erhalt dieses Briefes nachweisliche Kenntnis von den darin dokumentierten offenen Fragen und Risiken.

Wir wollen kein Experiment im Kainachtal – auf Kosten des Trinkwassers, der Anrainer und einer Ressource, die sich bei einem Schaden nicht wiederherstellen lässt.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 5. Mai 2026.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Verein „Rettet das Kainachtal“

Robert Ranftl, Obmann

Steindorf 73, 8142 Dobl-Zwaring

office@kainachtal.at | www.kainachtal.at

Angaben in eckigen Klammern beziehen sich auf die Einreichungsunterlagen zum UVP-Feststellungsverfahren BVwG W127 2301371-1.

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